Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat oder der Kommune und dem Bürger.

Es ist eine äußerst vielgestaltige Rechtsmaterie und begegnet uns sehr häufig, auch wenn es uns meist nur in bestimmten Situationen auffällt. So wird man zwar sofort erkennen können, dass etwas verwaltungsrechtlich relevantes geschieht, wenn man einen Bescheid von einer Behörde erhält. Schon an der Form erkennt man, dass es sich hier um staatliches oder kommunales Handeln gegenüber dem Bürger handelt.

Verwaltungsrecht begegnet einem jedoch auch in anderen Formen ganz alltäglich, etwa in Form von Verkehrszeichen. Jeder weiß auch, dass im Straßenverkehr besondere Regeln gelten. In unauffälligerer Form begegnen uns gelegentlich die Auswirkungen verwaltungsrechtlicher Vorschriften: Wenn Sie den Wasserhahn aufdrehen, werden Sie regelmäßig Wasser aus der kommunalen Wasserversorgung beziehen – und zwar, weil Sie wegen des meist vorgeschriebenen Anschluss- und Benutzungszwanges der öffentlichen Wasserversorgung das Wasser nicht anderweitig beziehen dürfen. Wenn Sie den Müll trennen, dann deshalb, weil Sie damit einer verwaltungsrechtlich normierten Pflicht nachkommen. Und wenn Sie beispielsweise das öffentliche Schwimmbad oder die Bücherei Ihrer Gemeinde benutzen – dann zahlen Sie für die Benutzung oft eine Gebühr oder für eine Mitgliedschaft Beiträge.

Viel deutlicher – und oft viel wichtiger für den Einzelnen – wird die Wirkung des Verwaltungsrechts aber dann, wenn der Staat oder eine Kommune etwas von erheblichem Wert von ihm möchte oder umgekehrt.

Im ersten Fall handelt es sich etwa um Abgaben aller Art, also etwa Steuern und Gebühren. Wenn Sie sich etwa gegen einen Kostenbescheid der Gemeinde wehren, so ist das ein solcher Fall.

Im zweiten Fall handelt es sich regelmäßig etwa um Genehmigungen. Der Staat behält sich etwa das Recht vor, bauliche Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls die Genehmigung zu versagen, wenn durch den Bau gegen bestimmte verwaltungsrechtliche Vorschriften verstoßen würde. Oder er verbietet gleich im Grundsatz eine bestimmte Verhaltensweise, etwa bauliche Veränderungen von Gewässern. Solche können nur dann rechtmäßig vorgenommen werden, wenn eine ausdrückliche Gestattung vorliegt. Anders als bei einem Einfamilienhaus kann der Bürger sich hier nicht einfach auf sein grundsätzliches „Recht auf freies Bauen“ berufen, weil hier der Gesetzgeber dem Wasserschutz pauschal einen grundsätzlichen Vorrang einräumt.

Die aufgeführten Beispiele zeigen also schon, dass das Verwaltungsrecht ebenso vielseitig wie wichtig für den Einzelnen ist.

Das Verwaltungsrecht umfasst insbesondere folgende Teilrechtsgebiete:

  • Abgabenrecht
  • Asylrecht
  • Ausländerrecht
  • Baurecht
  • Beamtenrecht
  • Datenschutzrecht
  • Europarechtliches Verwaltungsrecht
  • Gewerberecht
  • Immissionsschutzrecht
  • Kommunalrecht
  • Melderecht
  • Polizeirecht
  • Sicherheitsrecht
  • Wasserrecht
  • Verwaltungsverfahrensrecht